§1 Name, Sitz
Der Verein trägt den Namen Deutsch-Kurdischer Freundeskreis Senden (DKFK)

Der Verein wurde in das Vereinsregister beim Amtsgericht Coesfeld eingetragen

Er führt im Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener Verein" in der abgekürzten Form "e.V."

Der Verein hat seinen Sitz in Senden
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

§2 Vereinszweck
Schwerpunkt ist die Jugend- und Frauenarbeit, die Friedensarbeit, die Kulturarbeit und die Arbeit im Sozial- und Gesundheitsbereich, insbesondere die Entwicklung, Förderung und Durchführung beruflicher, sozialer, kultureller und gesellschaftlicher Integrationsmaßnahmen von Migranten insbesondere von Jugendlichen und Frauen in Senden.

Ein weiterer Zweck des Vereins ist, durch Kunst und Kulturprojekte internationale Denkweise und Völkerverständigung zu fördern.

 

§3 Ziele und Aufgaben
Der Verein setzt sich für eine soziale und politische Integration der in der Gemeinde Senden und im Kreis Coesfeld lebenden kurdisch-stämmigen  Migrantinnen und Migranten und  Menschen aus anderen Kulturkreisen in die deutsche Gesellschaft ein.
Prävention gegen Gewalt, insbesondere bei Jugendlichen in Senden
Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen fördern, sowie gegenseitig vorhandene Vorurteile abbauen, um fremdenfeindliche Tendenzen entgegenwirken.
sich für die Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter, sowie die Förderung von Bildung und der Veränderung im derzeitigen Generationskonflikt zu einem Selbstbestimmten Zusammenleben  innerhalb der Familien einsetzen. Dabei sollen demokratische Verhaltensweisen eingeübt und Beiträge zur Verbesserung der Chancengleichheit sowie zur Integration geleistet werden.
die  Verständigung unter religiösen und ethnischen Minderheiten in der Gemeinde Senden und im Kreis Coesfeld verbessern  und Spannungen im Verhältnis untereinander abbauen.
Unterstützung ethnischer und religiöser Minderheiten bei der Bewahrung ihrer kulturellen Identität

Zielerreichung durch

  • Hilfeleistung bei der Lösung sozialer, kultureller, bildungspolitischer und sonstiger aktueller Probleme der Migranten durch Beratung, Kursangebote, Seminare und sonstige Veranstaltungen, die u.a. zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Auseinandersetzung im Generationskonflikt sowie zur Begegnung unterschiedlicher Kulturen und Religionen dienen und den Austausch untereinander fördern
  • Entwicklung und Durchführung Integrationsfördernder Maßnahmen und Projekte
    Zusammenarbeit mit allen Gruppen und Vereinen die zu bzw. mit den oben genannten Themen aktiv sind
  • Betreibung von Jugendarbeit und Betreuung. Der Verein trägt dazu bei, dass deutsche und ausländische Kinder und Jugendliche in Senden und Umgebung, sich in Toleranz und in einem Prozess des gegenseitigen Verständnisses zu mündigen Bürgern mit kritischem und sozialem Bewusstsein entwickeln. Der Verein trägt zur Aufklärung der Mitglieder und der Öffentlichkeit über die kurdische und deutsche Gesellschaft und das gesellschaftliche Leben bei.
  • Gründung und Förderung von Kunst- und Kulturprojekten, die insbesondere Jugendliche und Frauen zu selbstbewusstem Handeln motivieren und ihnen Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung bieten

 §4 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

 

§5 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Die Gründungsmitglieder erwerben die Mitgliedschaft durch Unterschrift unter die Satzung. Im Übrigen wird die Mitgliedschaft erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung und die Aufnahmebestätigung des Vorstandes. Gegen eine ablehnende Vorstandsentscheidung ist der Widerspruch zulässig, über den die Mitgliederversammlung endgültig entscheidet.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod bei natürlichen Personen und Auflösung bei juristischen Personen.

Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Er kann nur zum Jahresende unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist erklärt werden.

Der Ausschluss durch den Vorstand kann erfolgen, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten die Zwecke des Fördervereins schädigt oder mit mehr als einem Jahresbeitrag im Verzug ist. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann binnen zwei Wochen nach Zugang der Ausschlussentscheidung Berufung eingelegt werden, über die die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder endgültig entscheidet.

 

§6 Beiträge
Die Höhe des monatlichen Beitrages ist in das Ermessen des Mitgliedes gestellt. Mindestbeitrag ist 12 € pro Jahr.

Er ist am 1.3. des jeweiligen Geschäftsjahres fällig.